Teilnahmebedingungen
Der Aufruf zur Einreichung von vorbildlichen Ladenbau-Projekten richtet sich an
- Bauherren
- Architekten
- Designer
- Ladenbau-Unternehmen
- Beleuchtungs-Profis
- Visual Merchandising-Spezialisten
- sowie andere im Ladenbau beteiligte Gewerke und Disziplinen
Grundsätzlich steht die Möglichkeit zur Nennung bzw. Einreichung von Projekten jedem offen.
Nennung bzw. Einreichung mehrerer Projekte ist möglich.
Projekte können von mehreren Einreichern abgegeben werden. Dies nimmt allerdings keinen Einfluss auf die Projektauswahl, diese erfolgt durch einen Experten-Beirat (siehe unten).
Frist zur Einreichung der Projekte ist der Donnerstag, 30. September 2021. Die Projekte müssen nach dem Mittwoch, 1. September 2021 und bis zum Donnerstag, 30. September 2021 eröffnet worden sein. Falls die Eröffnung Ihres Projekts in sehr kurzer Frist nach dem 30.09.2021 geplant ist, kann es ausschließlich nach individueller Absprache mit dem dlv nachgereicht werden. Wir weisen darauf hin, dass Einreichungen, die nach dem Verstreichen der Einreichungsfrist eingehen, nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden können.
Verlag und Herausgeber gehen davon aus, dass der Einreicher Inhaber der entsprechenden Rechte (Einverständnis des Bauherren, Bild- und Urheberrechte u. a.) ist und deren Nutzung für dieses Projekt - inkl. dessen elektronischer Verbreitung - dem Verlag/Herausgeber einräumt. Bestehen hinsichtlich der Rechte Unklarheiten, so ist darauf bei der Einreichung explizit hinzuweisen.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Publikation ist, dass der Einreicher dem Herausgeber und dem Verlag vollständige und richtige Angaben sowie die notwendigen Unterlagen zum Projekt in der geforderten Qualität (z.B. Bildmaterial) zur Verfügung stellt.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung im Store Book 2022 besteht nicht.
Die verbindliche Auswahl der Projekte obliegt einem Experten-Beirat, der aus Repräsentanten des Callwey-Verlages, des dlv - Netzwerk Ladenbau e.V., des EHI Retail Institutes, des vmm sowie einem Architekten und dem Autor gebildet wird. Dieser Experten-Beirat tagt voraussichtlich Ende September 2021. Die Bildauswahl obliegt dem Autor. Ein Anspruch auf Begründung über die Ablehnung eines Projektes besteht nicht.
Der Einreicher erklärt sich damit einverstanden, dass sein Projekt mit den jeweiligen Unterlagen gegebenenfalls auch redaktionell vom Herausgeber verwendet werden kann.
Einreicher, deren Projekte in das Buch aufgenommen worden sind, werden vom Herausgeber benachrichtigt. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Benachrichtigung besteht nicht.